Die ergänzende Durchführungsbestimmungen der Jugend für die Sommer-/Qualifikationsrunde 2023 ist veröffentlicht.
Download (hier)
Die ergänzende Durchführungsbestimmungen der Jugend für die Sommer-/Qualifikationsrunde 2023 ist veröffentlicht.
Download (hier)
mE-Jugend Kreisliga Gruppe 1 (mE-KL Gr.1), 13.11.22, 13:00 Uhr, Ausrichter: Letmather TV, Humpfert-Sporthalle.
mE-Jugend Kreisliga Gruppe 2 (mE-KL Gr.2), 12.11.22, 11:00 Uhr, Ausrichter VfS Warstein, Dreifachsporthalle.
mE-Jugend Kreisklasse Gruppe 1 (mE-KK Gr.1), 13.11.22, 15:30 Uhr, Ausrichter: Letmather TV, Humpfert-Sporthalle.
mE-Jugend Kreisklasse Gruppe 2 (mE-KK Gr.2), 13.11.22, 13:00 Uhr, Ausrichter: HSG Schwerte-Westhofen, Sporthalle Friedrich-Bährens-Gymnasium.
wE-Jugend Kreisliga (wE-KL), 12.11.22, 13:30 Uhr, Ausrichter: VfS Warstein, Dreifachsporthalle.
Unter dem Reiter „Downloads“ steht ein Update der Durchführungsbestimmungen zur Verfügung.
(link)
Änderung: Durchführung des Vielseitigkeitstest.
Der Kreisschiedsrichterwart hat eine Präsentation für die Regeländerungen, die ab 01.07.2022 gültig sind, erstellt. (link)
Die Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb im Kreis (Frauen,Männer und Jugend) und den kreisübergreifenden Spielbetrieb für die Saison 22/23 steht nun zum Download bereit (link).
Es sind alle Frauen- und Männer- Mannschaften (Kreis und kreisübergreifender Spielbetrieb) in Handball4all angesetzt.
Eine Änderung der Spielpläne bzw. der SZ ist möglich bis Sonntag, den 26. Juni 2022, wenn
sich zwei Vereine einig sind und dies dem Spielwart Volker Kreckler in schriftlicher Form per Mail mitgeteilt wird.
Ab 28. Juni ist die Vereinsbearbeitung in Handball4all möglich, sie muss bis zum 07. August
2022 abgeschlossen sein.
Freitagsspiele und Heimrechttausch sind nur möglich, wenn der Gegner zustimmt, hier bitte das
Verlegungstool benutzen!
Da in der Frauen Kreisliga und der 2. Kreisklasse der Männer sich eine Spielplangestaltung mit
möglichst vielen Übereinstimmungen zu den anderen Mannschaften sehr schwierig
gestaltet, können die „Heimvereine“ einen anderen Spieltag wählen. Zu beachten ist hier natürlich das der Gast kein Spiel an diesem Spieltag hat, die Änderung darf nur innerhalb der jeweiligen Runde (Hinrunde/Rückrunde oder 3. Runde) erfolgen!
Die Durchführungsbestimmungen 2022/2023 werden rechtzeitig vor Saisonbeginn
veröffentlicht.
Volker Kreckler
– Spielwart Kreis –
– Spielwart kreisübergreifender Spielbetrieb „Frauen“ –
Die Ergänzenden Durchführungsbestimmungen auf Kreisebene zur Sommerrunde und Qualifikation stehen unter downloads bereit.
Weitere Hinweise:
HV-Quali im Kreis:
Bei der männlichen A-Jugend ist eine Entscheidung durch den Kreisspruchausschuss noch offen. Eine Anpassung der DuFüs ist je nach Entscheid möglich.
Bei einigen Staffeln sind alle Mannschaften für die HV-Runden bereits qualifiziert. Auf Nachfrage konnte der HV aber nicht abschließend sagen, ob der HV regional oder nach Leistung einteilt.
Daher wird eine Platzierung ausgespielt.
Sommermeisterschaft:
Am Final4 zur Sommermeisterschaft nehmen bei zwei Staffeln Platz 1 und 2, bei vier Staffeln die jeweils Erstplatzierten teil.
Wir haben aber auch auf Wunsch der Vereine Staffeln für die schwächeren Mannschaften gebildet, die Kreisklassenmannschaften (KK). Die können sich nicht für das Final4 qualifizieren.
Die weibliche A+E-Jugend erspielt den Sommermeister aufgrund geringer Mannschaftszahlen über die Gruppenspiele.
Die Final-Spiele am Wochenende finden für die männl. Jugend grundsätzlich in Bösperde statt.
Die weibl. Jugend spielt in Hohenlimburg.
Die Spielpläne sind veröffentlicht und im Portal nachzulesen.
Sollten sich Mannschaften eines Ausrichters qualifizieren, spielen diese natürlich in der Heimhalle.
Die Spielpläne im Portal sind maßgebend.
Korrekturen des Spielortes können am 05.06. nach den Gruppenspielen und nach den Halbfinalspielen am 11.06. erfolgen.
Mit sportlichem Gruß
R. Voigt
Jugendausschussvorsitzender
Einladung zum Kreistag der Jugend
Der Kreistag findet am 03.04.2022 10:00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Halingen als Präsenzveranstaltung statt.
Gemäß Hygienekonzept gilt die 2G-Regelung, während der Sitzung besteht Maskenpflicht.
Tagesordnung
Als PDF eine Übersicht der Delegierten jedes Vereins, ermittelt aufgrund der Meldungen zur Sommerrunde 2022.
Hinweis: Die Teilnahme ist Pflicht !
Mit sportlichem Gruß
R. Voigt
Jugendausschussvorsitzender
Handballkreis Iserlohn-Arnsberg
E-Mail: jugendausschuss(at)hkisar.de
Der Weltverband IHF hat vier Änderungen im Regelwerk bekannt gegeben, die zum 01. Juli 2022 in Kraft treten. So wird unter anderem die Anzahl der erlaubten Pässe im Rahmen der Zeitspiel-Regelung von sechs auf vier reduziert und ein Anwurfkreis eingeführt. Zudem sollen in Zukunft Kopftreffer aus dem Spiel heraus mit einer Zeitstrafe geahndet werden können.
Weitere Infos dazu auf der Seite der Handball-World Link
Quelle: https://www.handball-world.news/o.red.r/news-1-1-1-140197.html
Hier der Link zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (link).
Auszug daraus:
§ 3 Maskenpflicht
(1) An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu
tragen:
…
2. in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume –
mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besu-
cherinnen und Besuchern zugänglich sind,
…
(2) Abweichend von Absatz 1 kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet
werden:
…
7. in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Ver-
sammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn
entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immu-
nisiert oder getestet sind,
…
12. beim Tanzen, während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich
ist, sowie bei anderen Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden
können
…
(8) Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und gene-
sene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT
08.05.2021 V1). Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein
nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines
höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkann-
ten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen; Schüle-
rinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als
getestete Personen, Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getes-
teten Personen gleichgestellt.
…
§ 4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht
…
(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-
nehmenden ausgeübt werden:
…
3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie
außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im
Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wett-
kämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie
Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel Lehrveranstaltun-
gen des Hochschulsports) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis
nach § 2 Absatz 8 Satz 2 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist,
4. der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer,
…
(7) Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheini-
gung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters
als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbe-
scheinigung.