Gestellung von Zeitnehmer / Sekretär

Zur Info:

Auf der letzten Vereinsvertreter-Sitzung wurde darüber diskutiert, wie die Gestellung von „Zeitnehmer / Sekretär“ bei den jeweiligen Heimspielen zu handhaben ist.

Lt. der aktuellen Durchführungsbestimmungen des HKISAR ist wie folgt zu verfahren:

7. Zeitnehmer / Sekretäre

Zu den Spielen aller Klassen des Kreises, die mit Schiedsrichtern besetzt werden, stellt der Heimverein den Zeitnehmer und der Gastverein den Sekretär.

Die Vereine können sich davon abweichend einigen. Stellt der Gastverein keinen Vertreter am Kampfgericht, so ist der Heimverein mindestens 48 Std. vor dem Spieltermin verpflichtet zu informieren, somit ist der Heimverein für die Stellung des Kampfgerichtes verantwortlich.
Die Vereinszugehörigkeit ist ohne Belang.

Die Aufgabenverteilung ergibt sich aus Regel 18:1 ff. Es gelten die ergänzenden Richtlinien für Zeitnehmer und Sekretäre im Handallverband Westfalen in der jeweils aktuellen Version.

Ist der Zeitnehmer/Sekretär nicht im Besitz eines gültigen Ausweises, wird er nicht zum Spiel zugelassen. Mit Beginn der Saison 2019/2020 sind ausschließlich vom HVW ausgestellte elektronische bzw. ausge- druckte Ausweise zulässig. Von Handballkreisen verlängerte Ausweise haben ihre Gültigkeit verloren. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Das angesetzte Spiel muss unabhängig davon ausgetragen werden.

Bei den Spielen der Jugend ohne angesetzte SR bis einschließlich Kreisliga ist abweichend zum Vorgenannten ein gültiger Ausweis als Zeitnehmer/Sekretär und SBO nicht zwingend erforderlich. Der Heimverein sichert durch das gestellte Kampfgericht einen reibungslosen Ablauf der Meisterschaftsspiele.

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