DHB Spielordnung §82

Der HKISAR wird aufgrund der DHB-SpO mit Wirkung vomn 01.01.2023 folgenden Absatz (4) aus §82 der SpO anwenden:

(4)
Spieler / Spieler
innen, die Auswahlspielen oder Schulungs bzw. Sichtungslehrgängen mit Ausnahme von Übungsleiterlehrgängen fernbleiben, dürfen für die Tage der Veranstaltung in keiner
Mannschaft ihres Vereins zum Einsatz kommen, sofern keine Freigabe durch die einberufende
Stelle erfolgt ist. Bei Verstößen gegen dieses Verbot ist das Spiel der betreffenden Mannschaft
als verloren zu werten und ihr Verein mit einer Geldstrafe zu belegen vgl. § 19 Abs. 1 Buchst. h)
und Abs. 2 Rechtsordnung. Das Spielverbot gilt jedoch nicht als persönliche Sperre des/ der
Spielers / Spielerin. Spieler / Spielerinnen, die gegen das Verbot von Satz 1 verstoßen, können gesperrt werden vgl. § 20 Rechtsordnung.

siehe auch: PDF

image_pdf
error: Der Inhalt ist geschützt!