Da die Nachfrage immer mal wieder kommt …
Ab 01.07.2022 gilt die folgende Änderung :
§ 55 Einschränkung des Spielrechts
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler*innen in
Meisterschaftsspielen eines Spieljahres des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler/ eine
Spielerin nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Meisterschaftsspielen der höheren
Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere
aufeinanderfolgende MeisterschaftsSspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn/ sie ausgetragen worden
sind. bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum
von sechs Wochen verstrichen ist. Der Tag, an dem der Spieler/ die Spielerin zuletzt in der höheren
Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die Sechs–Wochen–Frist einzurechnen. Während der Dauer einer
persönlichen Sperre ist die Wiedererlangung des Spielrechts ausgeschlossen.
(siehe: PDF)