Der Kreisvorstand hat auf seiner letzen Sitzung eine Änderunge der Gebühren für Spielverlegungen beschlossen, da es immer wieder zu Verlegungen, die sehr kurzfristig und teilweise ohne
schlüssige Begründung kommt. Des Weiteren müssen verlegte Spiele ohne Nachholtermin innerhalb 14 Tagen neu terminiert werden!
Die folgenden Änderungen werden zum 01.01.2023 gültig.
Verlegte und ausgefallene Spiele sind innerhalb von 4 Wochen ggf. auf einem Trainingsabend nachzuholen.
Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet allein die zuständige spielleitende Stelle.
Eigenmächtige Absagen oder Verlegungen durch Vereine sind unzulässig.
Jede Änderung des verbindlichen Spielplans ist zu beantragen.
Gemäß § 46 Ziff. 2 SPO wird für die Bearbeitung von Spielverlegungen der Vereine eine Gebühr
erhoben, die folgend gestaffelt ist!
Spielverlegungen (bis 21 Tage vorher) 20,00 €
bei Unterschreitung der Frist (10 bis 21 Tage) 25,00 € *
bei Unterschreitung der Frist (unter 10 Tage) 40,00 € *
*Verlegungen ohne Nachholtermin erhöhen sich um 10,00 € und müssen innerhalb von 14 Tagen neu
terminiert werden!
für Jugendspiele gelten folgende Gebühren
Spielverlegungen (bis 21 Tage vorher) 10,00 €
bei Unterschreitung der Frist (10 bis 21 Tage) 12,50 € *
bei Unterschreitung der Frist (unter 10 Tage) 20,00 € *
*Verlegungen ohne Nachholtermin erhöhen sich um 5,00 € und müssen innerhalb von 14 Tagen neu
terminiert werden!