Anpassungen der IHF-Handballregeln ab 1. Juli 2025

Die Anpassungen betreffen unter anderem die Schrittregel, den Kopftreffer beim Siebenmeter und die Spieleranzahl

Eine Neuerung in Bezug auf den Nullschritt und keine Disqualifikation beim Kopftreffer: Der Weltverband IHF nimmt zum 1. Juli 2025 Anpassungen im Handball-Regelwerk vor.

Neues Regelwerk im Handball veröffentlicht

Das neue Regelwerk (gültig ab 1. Juli 2025) mit den gelb unterlegten Anpassungen steht auf der DHB-Webseite zum Download bereit.

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Ballgrößen

Der HV hat in seinen Durchführungsbestimmungen 2025 / 2026 für den vom HV Westfalen e.V. geleiteten Spielbetrieb bei Männern, Frauen und Jugend die BALLGRÖSSEN-Regel noch einmal separat veröffentlicht.
Die Infos stehen zum Download bereit.

*** ACHTUNG ***:
Diese Regelungen gelten auch für den Bereich „BEZIRK“ und „KREIS“, da diese in der ab 01.07.2025 gültigen DHB-Fassung der IHF-Handballregeln   veröffentlicht sind ! (PDF)  

Schiedsrichter-Infos für die neue Saison

Hallo Kollegen und Kolleginnen

hier nochmals die Mail des HV zur Erinnerung

Liebe Schiedsrichterin, lieber Schiedsrichter,

schon wieder liegt eine Saison hinter uns – zumindest für die allermeisten, denn die letzten Qualifikationsspiele im Verband laufen noch bis Mitte Juni. Und dennoch ist es schon wieder an der Zeit, den Fokus (zumindest kurz) auf die kommende Saison zu legen.

Auch für die Saison 2025/26 ist es erforderlich, dass du dich als Schiedsrichter zurückmeldest. Dies geschieht – wie in den vergangenen Jahren auch – über die Dummy-Lehrgänge zur Lizenzverlängerung. Die Anmeldung für ebendiese ist nun geöffnet. Jede und jeder, die / der als Schiedsrichter in der kommenden Saison tätig werden möchte, meldet sich bitte für den Dummy-Lehrgang seines Kreises an. Mit deiner Anmeldung zum Dummy-Lehrgang erklärst du, dass du in der kommenden Saison für den gemeldeten Verein als Schiedsrichter aktiv werden möchtest – und dein Verein bestätigt durch die Vereinsfreigabe, dass du für ihn tätig werden sollst.

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IHF – Regeländerungen zum 01.07.2022

Der Weltverband IHF hat vier Änderungen im Regelwerk bekannt gegeben, die zum 01. Juli 2022 in Kraft treten. So wird unter anderem die Anzahl der erlaubten Pässe im Rahmen der Zeitspiel-Regelung von sechs auf vier reduziert und ein Anwurfkreis eingeführt. Zudem sollen in Zukunft Kopftreffer aus dem Spiel heraus mit einer Zeitstrafe geahndet werden können.

Weitere Infos dazu auf der Seite der Handball-World Link

Quelle: https://www.handball-world.news/o.red.r/news-1-1-1-140197.html

 

Coronaschutzverordnung NRW ab 04.12.2021

Hier der Link zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (link).

Auszug daraus:

§ 3 Maskenpflicht

(1) An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu
tragen:

2. in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume –
mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besu-
cherinnen und Besuchern zugänglich sind,


(2) Abweichend von Absatz 1 kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet
werden:

7. in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Ver-
sammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn
entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immu-
nisiert oder getestet sind,

12. beim Tanzen, während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich
ist, sowie bei anderen Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden
können

(8) Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und gene-
sene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT
08.05.2021 V1). Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein
nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines
höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkann-
ten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen; Schüle-
rinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als
getestete Personen, Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getes-
teten Personen gleichgestellt.

§ 4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht

(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-
nehmenden ausgeübt werden:


3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie

außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im
Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wett-
kämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie
Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel Lehrveranstaltun-
gen des Hochschulsports) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis
nach § 2 Absatz 8 Satz 2 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist,

4. der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer,

(7) Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheini-
gung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters
als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbe-
scheinigung.

 

 

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