Die aktuellen Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb im „Bezirk“ Kreisübergreifender Spielbetrieb) sowie für den Spielbetrieb im „Kreis“ für Damen, Herren und Jugend sind veröffentlicht und stehen unter „Downloads“ bereit (Downloads)
Kategorie: Spielbetrieb Senioren
Spielpläne 2024/25 – Termineingaben
Werte Sportkameradinnen und Sportkameraden,
nachdem die Frauen und Männer Spielklassen (Kreis und Bezirk) mit allen Mannschaften in Handball4all angesetzt sind, hier einige Infos.
Eine Änderung der Spielpläne bzw. der SZ ist möglich bis Sonntag, den 23.Juni 2024, wenn sich zwei Vereine einig sind und mir dies in schriftlicher Form per Mail mitteilen.
Ab 24.Juni ist die Vereinsbearbeitung in Handball4all möglich, sie muss bis zum 15.Juli 2024 abgeschlossen sein.
Freitagsspiele und Heimrechttausch sind nur möglich, wenn der Gegner zustimmt, bitte hierzu das Verlegungstool benutzen! (Spielplanung – Änderungswunsch)
Bitte tragt in Phönix die MV der Mannschaften ein, wo möglich, Danke.
Bei den Bezirksligen ist das vorgeschrieben !!
Die Durchführungsbestimmungen 2024/2025 werden rechtzeitig vor Saisonbeginn veröffentlicht.
Volker Kreckler
– Spielwart –
Update der Durchführungsbestimmung Kreisspielbetrieb
Unter dem Reiter „Downloads“ steht ein Update der Durchführungsbestimmungen zur Verfügung.
(link)
Änderung: Durchführung des Vielseitigkeitstest.
Regelanpassungen 2022
Der Kreisschiedsrichterwart hat eine Präsentation für die Regeländerungen, die ab 01.07.2022 gültig sind, erstellt. (link)
Durchführungsbestimmungen 2022 / 2023 Kreis und kreisübergreifend „Bezirk“
Die Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb im Kreis (Frauen,Männer und Jugend) und den kreisübergreifenden Spielbetrieb für die Saison 22/23 steht nun zum Download bereit (link).
Infos zum Saisonstart kreisübergreifender und Kreis-Spielbetrieb
Es sind alle Frauen- und Männer- Mannschaften (Kreis und kreisübergreifender Spielbetrieb) in Handball4all angesetzt.
Eine Änderung der Spielpläne bzw. der SZ ist möglich bis Sonntag, den 26. Juni 2022, wenn
sich zwei Vereine einig sind und dies dem Spielwart Volker Kreckler in schriftlicher Form per Mail mitgeteilt wird.
Ab 28. Juni ist die Vereinsbearbeitung in Handball4all möglich, sie muss bis zum 07. August
2022 abgeschlossen sein.
Freitagsspiele und Heimrechttausch sind nur möglich, wenn der Gegner zustimmt, hier bitte das
Verlegungstool benutzen!
Da in der Frauen Kreisliga und der 2. Kreisklasse der Männer sich eine Spielplangestaltung mit
möglichst vielen Übereinstimmungen zu den anderen Mannschaften sehr schwierig
gestaltet, können die „Heimvereine“ einen anderen Spieltag wählen. Zu beachten ist hier natürlich das der Gast kein Spiel an diesem Spieltag hat, die Änderung darf nur innerhalb der jeweiligen Runde (Hinrunde/Rückrunde oder 3. Runde) erfolgen!
Die Durchführungsbestimmungen 2022/2023 werden rechtzeitig vor Saisonbeginn
veröffentlicht.
Volker Kreckler
– Spielwart Kreis –
– Spielwart kreisübergreifender Spielbetrieb „Frauen“ –
IHF – Regeländerungen zum 01.07.2022
Der Weltverband IHF hat vier Änderungen im Regelwerk bekannt gegeben, die zum 01. Juli 2022 in Kraft treten. So wird unter anderem die Anzahl der erlaubten Pässe im Rahmen der Zeitspiel-Regelung von sechs auf vier reduziert und ein Anwurfkreis eingeführt. Zudem sollen in Zukunft Kopftreffer aus dem Spiel heraus mit einer Zeitstrafe geahndet werden können.
Weitere Infos dazu auf der Seite der Handball-World Link
Quelle: https://www.handball-world.news/o.red.r/news-1-1-1-140197.html
Coronaschutzverordnung NRW ab 04.12.2021
Hier der Link zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (link).
Auszug daraus:
§ 3 Maskenpflicht
(1) An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu
tragen:
…
2. in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume –
mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besu-
cherinnen und Besuchern zugänglich sind,
…
(2) Abweichend von Absatz 1 kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet
werden:
…
7. in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Ver-
sammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn
entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immu-
nisiert oder getestet sind,
…
12. beim Tanzen, während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich
ist, sowie bei anderen Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden
können
…
(8) Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und gene-
sene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT
08.05.2021 V1). Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein
nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines
höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkann-
ten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen; Schüle-
rinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als
getestete Personen, Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getes-
teten Personen gleichgestellt.
…
§ 4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht
…
(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-
nehmenden ausgeübt werden:
…
3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie
außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im
Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wett-
kämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie
Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel Lehrveranstaltun-
gen des Hochschulsports) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis
nach § 2 Absatz 8 Satz 2 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist,
4. der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer,
…
(7) Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheini-
gung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters
als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbe-
scheinigung.
Rundschreiben zum Start der Saison 2021/2022 *UPDATE*
Werte Sportkameradinnen und Sportkameraden !
Nachdem die Frauen und Männer Spielklassen mit allen Mannschaften in Handball4all angesetzt sind, hier einige Infos:
Eine Änderung der Spielpläne bzw. der SZ ist möglich bis Mittwoch, 07.Juli 2021, wenn sich zwei Vereine einig sind und mir dies in schriftlicher Form per Mail mitteilen.
Ab 12.Juli ist die Vereinsbearbeitung in Handball4all möglich, sie muss bis zum 07.August2021 abgeschlossen sein.
Freitagsspiele und Heimrechttausch sind nur möglich, wenn der Gegner zustimmt, hier das Verlegungstool benutzen!
Bitte tragt in Phönix die MV der Mannschaften ein, Danke.
Alle Spielerinnen und Spieler müssen ihr Passbild in Phönix einstellen!
Die Durchführungsbestimmungen 2021/2022 werden rechtzeitig vor Saisonbeginn veröffentlicht.
Sollten Fragen auftreten, bitte meldet euch, ich helfe gerne.
In diesem Sinne: Bleibt alle gesund, so dass wir hoffentlich die Saison2021/2022 sportlich durchführen können!
Auf eine sportliche und faire Zusammenarbeit.
Euer Spielwart Volker Kreckler
Return2Play im Amateursport
Der DHB hat eine separate Seite für das Konzept „RETURN TO PLAY“ im Amateursport erstellt. Hier insbesondere der Umgang im Training und auch die erforderlichen Hygieneregeln zur Sicherstellung eines Wettkampfes.
Der Link zur Seite ist HIER.
Insbesondere :
– Hygienekonzept Spielbetrieb als PDF (link)
– Kontaktnachverfolgung Spielbetrieb als PDF (link)
Wichtig !!!
Es gelten zunächst die Hygienebestimmungen des Landes NRW.
Danach gelten zudem die Hygienebestimmungen der(s) jeweiligen Stadt / Kreises in Bezug auf Hallennutzung.
Dazu muss jeder Verein eigenverantworlich ein Hygienekonzept erstellen und vorlegen können.