Coronaschutzverordnung NRW ab 04.12.2021
Hier der Link zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (link). Auszug daraus: § 3 Maskenpflicht (1) An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen:…2. in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume – mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besu-cherinnen und Besuchern zugänglich sind, … (2) Abweichend von Absatz 1 kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden:…7. in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Ver-sammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen… weiterlesen