Mannschaftsmeldungen Saison 2023/24

Die Vereine haben über den Phönix-Verteiler (im Phönix hinterlegte Post-Adressen) am 27.03.2023 ein Schreiben erhalten, die Mannschaften für die neue Saison zu melden !

Leider haben bis heute nur wenige Vereine die Meldungen vollzogen.

Daher hier nochmals der dringende Aufruf, die Meldungen schnellst möglich an Volker Kreckler in schriftlicher Form durchzugeben !

Hier ist das Formular zum Download (pdf oder docX)

 

 

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Termin Jugendleitersitzung

Am Samstag  dem 11.02.2023 findet eine Jugendleitersitzung statt.

Beginn: 10:00 Uhr

Wir treffen uns im Versammlungsraum der Mehrzweckhalle Halingen,
Halinger Dorfstraße in 58708 Menden

Die Einladungen samt Tagesordnung sind den Vereinen per E-Mail zugegangen.

R.Voigt
-Jugendausschussvorsitzender –

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Vielseitigkeitstest der E-Jugend am 21./22.01.23

Ausrichter und Termine Vielseitigkeitstest der E-Jugenden am 21./22.01.23 im HK ISAR:

mE-Jugend Kreisliga Gruppe 1 (mE-KL Gr.1),
22.01.23, 11:00 Uhr, Ausrichter: SSV Meschede, Sporthalle Dünnefeld.

mE-Jugend Kreisliga Gruppe 2 (mE-KL Gr.2),
22.01.23, 09:30 Uhr, Ausrichter: HVE Villigst-Ergste, Sporthalle Gänsewinkel.

mE-Jugend Kreisklasse Gruppe 1 (mE-KK Gr.1),
22.01.23, 12:00 Uhr, Ausrichter: SG Iserlohn-Sümmern, Sporthalle Gesamtschule Am Nußberg

mE-Jugend Kreisklasse Gruppe 2 (mE-KK Gr.2),
21.01.23, 10:00 Uhr, Ausrichter: SG Ruhrtal, Ruhrtalhalle.

wE-Jugend Kreisliga (wE-KL),
22.01.23, 10:00 Uhr, Ausrichter: TV Neheim, Sporthalle Berliner Platz.


Mit sportlichem Gruß
R. Voigt
Jugendausschussvorsitzender

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DHB Spielordnung §82

Der HKISAR wird aufgrund der DHB-SpO mit Wirkung vomn 01.01.2023 folgenden Absatz (4) aus §82 der SpO anwenden:

(4)
Spieler / Spieler
innen, die Auswahlspielen oder Schulungs bzw. Sichtungslehrgängen mit Ausnahme von Übungsleiterlehrgängen fernbleiben, dürfen für die Tage der Veranstaltung in keiner
Mannschaft ihres Vereins zum Einsatz kommen, sofern keine Freigabe durch die einberufende
Stelle erfolgt ist. Bei Verstößen gegen dieses Verbot ist das Spiel der betreffenden Mannschaft
als verloren zu werten und ihr Verein mit einer Geldstrafe zu belegen vgl. § 19 Abs. 1 Buchst. h)
und Abs. 2 Rechtsordnung. Das Spielverbot gilt jedoch nicht als persönliche Sperre des/ der
Spielers / Spielerin. Spieler / Spielerinnen, die gegen das Verbot von Satz 1 verstoßen, können gesperrt werden vgl. § 20 Rechtsordnung.

siehe auch: PDF

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DHB Spielordnung §55

Da die Nachfrage immer mal wieder kommt …

Ab 01.07.2022 gilt die folgende Änderung :

§ 55 Einschränkung des Spielrechts

(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler*innen in
Meisterschaftsspielen eines Spieljahres des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler/ eine
Spielerin nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Meisterschaftsspielen der höheren
Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere
aufeinanderfolgende MeisterschaftsSspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn/ sie ausgetragen worden
sind. bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum
von sechs Wochen verstrichen ist. Der Tag, an dem der Spieler/ die Spielerin zuletzt in der höheren
Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die SechsWochenFrist einzurechnen. Während der Dauer einer
persönlichen Sperre ist die Wiedererlangung des Spielrechts ausgeschlossen.


(siehe: PDF)

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Änderung der Gebühren für Spielverlegungen

Der Kreisvorstand hat auf seiner letzen Sitzung eine Änderunge der Gebühren für Spielverlegungen beschlossen, da es immer wieder zu Verlegungen, die sehr kurzfristig und teilweise ohne
schlüssige Begründung kommt. Des Weiteren müssen verlegte Spiele ohne Nachholtermin innerhalb 14 Tagen neu terminiert werden!

Die folgenden Änderungen werden zum 01.01.2023 gültig.

Verlegte und ausgefallene Spiele sind innerhalb von 4 Wochen ggf. auf einem Trainingsabend nachzuholen.
Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet allein die zuständige spielleitende Stelle.
Eigenmächtige Absagen oder Verlegungen durch Vereine sind unzulässig.

Jede Änderung des verbindlichen Spielplans ist zu beantragen.

Gemäß § 46 Ziff. 2 SPO wird für die Bearbeitung von Spielverlegungen der Vereine eine Gebühr
erhoben, die folgend gestaffelt ist!

Spielverlegungen (bis 21 Tage vorher) 20,00 €
bei Unterschreitung der Frist (10 bis 21 Tage) 25,00 € *
bei Unterschreitung der Frist (unter 10 Tage) 40,00 € *

*Verlegungen ohne Nachholtermin erhöhen sich um 10,00 € und müssen innerhalb von 14 Tagen neu
terminiert werden!


für Jugendspiele gelten folgende Gebühren

Spielverlegungen (bis 21 Tage vorher) 10,00 €

bei Unterschreitung der Frist (10 bis 21 Tage) 12,50 € *

bei Unterschreitung der Frist (unter 10 Tage) 20,00 € *

*Verlegungen ohne Nachholtermin erhöhen sich um 5,00 € und müssen innerhalb von 14 Tagen neu
terminiert werden!

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